Erstattung von Arzneimittelausgaben


Grünes Rezept ausstellen lassen
Erstattung von Arzneimittelausgaben

Wie können sich Apothekenkunden ein selbstbezahltes Arzneimittel von ihrer Krankenkasse erstatten oder bezuschussen lassen? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klärt auf.

Auf Grünen Rezepten empfiehlt der Arzt ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Bislang zierte folgender Satz das Grüne Rezept: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ Zukünftig wird ein neuer Satz zu lesen sein: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht DAV die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen – etwa 70 von 123 –  übernehmen bereits die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung. Unter Versicherten war das bislang jedoch wenig bekannt. Zukünftig wird auf den Grünen Rezepten darauf hingewiesen. Um die Voll- oder Teilerstattung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherte jedoch zwingend ein Grünes Rezept von seinem Arzt. Patienten sollten deshalb ihren Arzt bitten, für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Grünes Rezept auszustellen.

Was und wie viel erstattet die Kasse?

In erster Linie erstattet die Kasse pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis direkt auf dem Grünen Rezept. Dann genügt dessen Vorlage bei der Krankenkasse.

Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr und Versichertem. Einzelheiten dazu können Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, können Patienten das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.

Apothekenverbund


Markt-Apotheke Nahne
Iburger Str. 229
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/6 00 27 00

Töpfer-Apotheke
Lengericher Landstr. 17 A
49078 Osnabrück
Telefon: 0541/94 43 90

News

Früher mit dem Zukleben starten

Kleiner schielender Junge in Großaufnahme.

Sehschärfe beim Schielen retten

Erst vier bis sechs Monate Brille tragen und dann das gesunde Auge abkleben – das ist die Strategie für die meisten Schielkinder. Doch offenbar entwickelt sich die Sehschärfe besser, wenn man deutlich früher mit dem Zukleben beginnt.   mehr

Hochdruck behandeln beugt Demenz vor
Hochdruck behandeln beugt Demenz vor

Therapietreue lohnt

Einen erhöhten Blutdruck zu senken schützt nicht nur vor Herzinfarkt und Schlaganfall: Wer als Hochdruckpatient*in seinen Blutdruck konsequent im Griff hat, hat ein geringeres Risiko, an einer Demenz zu erkranken.   mehr

Wie Babys sicher schlafen
Wie Babys sicher schlafen

Auch im Krankheitsfall

Wie schläft ein Baby am sichersten? Zur Vorbeugung des Plötzlichen Kindstodes (SIDS) gibt es dazu lang etablierte Regeln. Nur halten sich die Eltern nicht in jedem Fall daran, wie eine neue Studie zeigt.   mehr

Peptide zum Selbstspritzen
Peptide zum Selbstspritzen

Gefährlicher Trend

Peptide sind in den sozialen Medien der letzte Schrei. Sie werden mit Insulinspritzen unter die Haut injiziert und sollen wahre Wunder vollbringen. Die angepriesenen Wirkungen reichen vom Muskelaufbau bis zur mentalen Leistungssteigerung. Ein riskanter Trend.   mehr

Lungenkrebsscreening für Rauchende
Lungenkrebsscreening für Rauchende

Soll im April losgehen

Je eher man eine Krebserkrankung erkennt, desto besser kann man sie behandeln. Das gilt auch für den Lungenkrebs. Bisher gab es in Deutschland kein Lungenkrebs-Screening auf Kassenleistung. Das wird ab April 2026 endlich anders – zumindest für bestimmte Risikogruppen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Schölerberg-Apotheke
Inhaber Dr. Julius R. Herting
Telefon 0541-50 51 90
E-Mail schoelerberg-apotheke@osnanet.de